Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern, bitte beachten Sie folgende Hinweise vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Heinsberg zum Umgang mit Kindern mit Krankheitssymptomen:

  • Nicht jedes symptomatische (z. B. erkältete) Kind muss und soll ärztlich vorgestellt werden. Nur die Kinder, die aufgrund eines Infekts „richtig krank“ sind, und auch in „Nicht-Corona-Zeiten“ zum Kinderarzt gehen würden, sollen eine Arztpraxis aufsuchen. Diese Entscheidung wird durch die Eltern getroffen. Alle anderen Kinder sollen ihren Infekt zuhause auskurieren.
  • Es werden keine „Gesund-Schreibungen“ durch die Kinderärzte ausgestellt. Solche Atteste sind nicht Aufgabe der Kinderärzte und werden entsprechend auch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Außerdem müssten für solche Atteste ja bereits wieder gesunde Kinder in die Praxis kommen und würden sich damit einem erneuten Ansteckungsrisiko aussetzen.
  • Laut Schulgesetz § 43 Abs. 2 reicht bei Krankheit eine Entschuldigung durch die Eltern aus, auch wenn die Fehlzeit länger als drei Tage dauert.

Wegen aktuell zahlreicher Nachfragen zum Thema „Schnupfen“ möchte ich auch hier noch einmal die aktuellen Empfehlungen verdeutlichen:

Ein Kind, bei dem ein Schnupfen NEU auftritt, wird zunächst nach Hause geschickt. Dort soll der Schnupfen 24 (Landesempfehlung) bzw. 48 (Empfehlung Gesundheitsamt) Stunden beobachtet werden. Kommen in dieser Zeit keine neuen Symptome hinzu, so darf das Kind – MIT SCHNUPFEN – die Schule wieder besuchen. Ein weiterhin bestehender Schnupfen ist dann kein Grund, das Kind erneut nach Hause zu schicken. Sollten allerdings WEITERE SYMPTOME hinzukommen (z. B. Husten, Halsschmerzen, Fieber) oder das Kind eindeutig krank wirken, so ist ein erneuter Ausschluss vom Unterricht richtig.