Anforderung einer Spendenquittung

Zur Vermeidung von Kosten bei gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EstDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Sie können Spenden an den Förderkreis bis zu einer Höhe von 200 € pro Jahr einfach mit einem Kontoauszug oder dem Barzahlungsbeleg nachweisen.

Eine Spendenquittung kann somit bei einem Spendenbetrag ab 200€ erstellt werden. Falls Sie gerne eine Spendenquittung erhalten wollen, füllen Sie bitte die Pflichtfelder aus. Die Spendenquittung wird als Email zugeschickt. Falls Sie eine Quittung postalisch erhalten möchten, bitten wir Sie, uns dies im Bemerkungsfeld mitzuteilen. Vielen Dank.