Entwarnung zur Schadstoffbelastung

Liebe Schüler(innen), liebe Eltern, liebe Kolleg(inn)en,

in der letzten Woche hat es Aufregung und Gerüchte wegen der Tatsache gegeben, dass ich unsere schwangere Frau Dr. Bücker mit ihrem Unterricht aus unserem Haus ausgelagert habe.

Zunächst das Endergebnis: Die Befürchtungen, die mich dazu veranlasst haben, haben sich als unbegründet erwiesen. Seit heute unterrichtet Frau Dr. Bücker wieder im Haus.

Jetzt zum Vorgang: Bei einer Messung war im Durchgang vom Bistro zur Turnhalle ein PCB-Wert von ca 1000 Nanogramm pro Kubikmeter Luft gemessen worden. Dieser Wert ist erlaubt, soll aber mittelfristig saniert werden. (Die PCB-Richtlinie nennt als Zielwert nach einer Sanierung 300 Nanogramm; zwischen 300 und 3000 Nanogramm soll mittelfristig saniert werden, jenseits von 3000 Nanogramm würden schnelle Maßnahmen nötig.)

Auch wenn dieser Wert von 1000 Nanogramm erlaubt ist, wusste ich nicht, wie die Auswirkungen auf ungeborenes Leben sind. Eine Rückfrage beim Betriebsärztlichen Dienst ergab, dass Frau Dr. Bücker nicht in Unterrichtsräumen mit mehr als 300 Nanogramm unterrichten darf. Da mir zu dieser Zeit keine Messdaten aus den Klassenräumen vorlagen, habe ich Frau Dr. Bücker vorsichtshalber nicht im Haus unterrichten lassen.

Letzten Mittwoch wurden in einigen Räumen, die wir aussuchen konnten, Luftmessungen vorgenommen. Wir haben auf jeder Etage des Haupthauses und im Nebengebäude messen lassen; Herr Köhler als Vertreter der Fächer Biologie und Chemie hat mich im Gespräch mit der Firma und mit dem Vertreter der Stadt beraten. Donnerstag machte die Stadt mir die Messwerte aus den Jahren 2001 und 2002 zugänglich, die für die Räume des Haupt- und des Nebengebäudes keinerlei Verdachtsmomente zeigen. Freitag im Nachmittag erreichten mich die Ergebnisse der Luftmessungen von Mittwoch, die für alle beprobten Räume deutlich unter den zulässigen 300 Nanogramm liegen.

Damit ist geklärt, dass niemand, weder Ungeborenes noch Kind noch Erwachsener, in irgendeiner Form gefährdet ist.

Über den Durchgangsbereich werde ich mit der Stadt sprechen, doch drängt dort die Zeit nicht, weil es kein Aufenthaltsbereich ist, weil dieser Bereich wegen der offenen Türen dauernd belüftet ist (während der Probenentnahme war er verschlossen), und weil die Messwerte unter ungünstigsten Umständen eindeutig im tolerablen Bereich liegen.

Zudem habe ich den Betriebsärztlichen Dienst letzte Woche gebeten, unser Haus zu begehen. Am Freitag Nachmittag habe ich dem Betriebsärztlichen Dienst die vorliegenden Messdaten zugänglich gemacht, damit man sich dort ein Bild machen kann, ob diese Begehung weiterhin dringlich erscheint oder andere Begehungen vordringlicher sind.

Auf keinen Fall wollte ich etwas unterlassen haben, was zum Schutz unserer Schüler/Eltern/Lehrer wichtig ist.

Das hat auf Umwegen Unruhe verursacht, was mir Leid tut, aber im Interesse aller riskiere ich lieber etwas Unruhe als eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Kindern, Erwachsenen oder Ungeborenen.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

H. Münstermann