Hygieneplan, Stand 09.08.2020

Liebe Schüler, liebe Eltern,

wir haben die Vorgaben des Ministeriums für unser Haus umgesetzt und daraus folgenden Hygieneplan erstellt:

a)         Der Zugang zur Schule erfolgt möglichst über die Johanniterstraße, nicht über das „Nadelöhr“ Comeniusstraße. An den Ein- und Ausgängen der Gebäude ist ein „Einbahnstraßensystem“ markiert, an das sich alle (Schüler und Lehrer) halten müssen.

b)         Auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle Schüler im Unterricht und in den Pausen Maskenpflicht. Ausnahmen für Prüfungen dürfen die Lehrer nur nach Genehmigung durch die Schulleitung zulassen. Schüler, die die Maskenpflicht nicht achten, können von den Lehrern des Schulgeländes verwiesen werden. Lehrer müssen auf den Gängen Masken tragen, zudem im Unterricht, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

c)         Unterricht: Es gilt eine feste Sitzordnung, die die Lehrperson dokumentieren muss. Diese Dokumentation muss 4 Wochen aufbewahrt werden. Jeder verwendet ausschließlich sein eigenes Material. Gruppenunterricht ist nicht möglich, derzeit ist ausschließlich Frontalunterricht möglich. Zur Bücherei dürfen ausschließlich eine bis zwei Einzelpersonen geschickt werden, keine Gruppen.

d)        Raumwechsel: Falls der Unterricht einen Raumwechsel erforderlich macht (z.B. Kursunterricht in der Sek.II, Religionsunterricht…), müssen die Schüler ihre neuen Sitz- und Arbeitsplätze desinfizieren. Material (Desinfektionsmittel, Papiertücher) ist vorrätig. Die Lehrperson, die die Gruppe in diesem Raum unterrichtet, ist verantwortlich dafür, dass die Desinfektion durchgeführt wird und dass die Sitzordnung der Gruppe dokumentiert wird (s.o.).

e)         Die Räume müssen dauernd gelüftet werden. Das heißt:

            Jeder Schüler und Lehrer muss so gekleidet sein, dass er durch geöffnete Fenster nicht erkrankt!

f)         Vertretung: Alle Schüler sollen, wenn möglich, die DSB-App installieren, um Verschiebungen im Unterricht zu erfahren und Informationen über den Vertretungsplan zu erhalten. Es wird bis auf weiteres auch der Monitor im Nebengebäude benutzt, doch wird er bei zu großen Schülerhäufungen abgeschaltet.

g)         Bücherei: Arbeitsplätze werden nur während der Unterrichtsstunden angeboten, nicht während der Pausen. In den Pausen sind max. 15 SuS gleichzeitig in der Bücherei gestattet.

h)         Bei Regen entscheidet die Lehrperson, die zum Stundenende / Pausenanfang in der Klasse ist, ob die Klasse im Raum bleibt. In diesem Fall bleibt die Lehrperson als Aufsichtsperson bei der Klasse, bis das erste Klingeln nach der Pause das Ende der Pause und den Gang zur neuen Lerngruppe einläutet. Lehrer(innen), die zur Pausenaufsicht eingeteilt sind, schicken ihre Klasse auf jeden Fall auf den Schulhof und versehen ihre Aufsichten. Das heißt:

            Jeder Schüler muss auf Regenpausen vorbereitet sein,

            wir können keinen Aufenthalt im Gebäude garantieren!

i)         Das Bistro ist geschlossen.

j)          Masken werden für Schüler in der Bücherei zum Kauf angeboten. Für Lehrer gibt es Notfallmasken im Sekretariat.

k)         Das Lehrerzimmer ist als Aufenthaltsraum zu eng. Die Lehrer benutzen bitte außerdem die Teeküche in Gebäude C und den Raum N0.05 als Aufenthaltsräume. Alle Lehrer müssen die DSB-App zum Stundenplan verwenden, um den Vertretungsplan zur Kenntnis zu nehmen, ohne sich vor dem Monitor drängen zu müssen.

l)          Die freiwillige Hausaufgabenbetreuung findet bis auf weiteres nicht statt. Arbeitsplätze zur Einzelarbeit in der 7. Stunde bleiben aber erhalten (s. „Bücherei“). Das Bücherei-Team erfasst die Anwesenheit, analog zu den Listen in Lokalen etc.

m)        Jeder Lehrer erstellt mit seinen Kursen / Klassen innerhalb der ersten Unterrichtswoche je einen Teams-Kanal pro Gruppe, sodass im Fall von vorübergehender Schulschließung der Kontakt zwischen Lehrer und Lerngruppe aufrecht erhalten wird.

Gezielte Verstöße gegen die Hygienevorschriften gefährden mutwillig das körperliche Wohl von Schülern und Lehrern. Schüler, die auf Ermahnungen / Hinweise nicht reagieren, dürfen unter Wahrnehmung des Hausrechts von jedem Lehrer des Schulgrundstücks verwiesen werden. Weitere (schul)rechtliche Schritte behält die Schule sich vor.

Wir wissen, dass diese Vorschriften nicht einfach umzusetzen und äußerst unbequem sind. Wir haben sie nicht leichten Herzens gesetzt. Hoffen wir, dass sie bald überflüssig werden.

Einen guten Start wünschen

Sandra Terodde Hans Münstermann