Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung

Liebe Lehrerschaft, liebe Q-Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

im Laufe des Tages erwarten wir die angekündigten Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Corona-Virus. Vorgesehen ist das Testen zweimal pro Woche für die Schüler- und Lehrerschaft sowie das Betreuungspersonal. Das organisatorische Verfahren läuft wie folgt ab:

  • Sie erhalten / ihr erhaltet drei Schreiben, die bitte sehr gründlich durchgelesen werden: „Infobrief für Schulen und Eltern“, „Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in die Ergebnisübermittlung an das Gesundheitsamt“ und „Erklärung der/des Sorgeberechtigten bzw. der zu testenden Person bei Testung zuhause“.
  • Die „Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in die Ergebnisübermittlung an das Gesundheitsamt“ muss einmalig ausgefüllt und unterschrieben in der Bücherei abgegeben werden (Boxen für Q1 und Q2).
  • Die Testung erfolgt an festgelegten Tagen zu Hause.
  • Die Testtage sind jeweils Dienstag und Freitag, beginnend am 12.03.21.
  • Die Ausgabe der Testkits erfolgt am Vortag. Genauere Informationen erfolgen über den Teamskanal.
  • Durchführung: Der Test wird vor Unterrichtsbeginn zuhause durchgeführt und das negative Testergebnis wird schriftlich bestätigt. (Formular „Erklärung der/des Sorgeberechtigten bzw. der zu testenden Person bei Testung zuhause“) Diese Erklärungen müssen bis zur 1. Pause am Dienstag bzw. Freitag ebenfalls in der Bücherei abgegeben werden (Boxen für Q1 und Q2). Ein negatives Testergebnis entbindet nicht vom Tragen der vorgeschriebenen Masken und der Einhaltung der Hygieneregeln.
  • Ist der Test positiv, bleiben die getesteten Personen zuhause und informieren umgehend die Schule (siehe Informationsblatt).
  • Sollten Sie / solltet ihr nicht die Formulare drucken können, liegen einige Exemplare in der Bücherei bereit.

Schreiben zur Testung
Infobrief für Schulen und Eltern
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in die Ergebnisübermittlung an das Gesundheitsamt
Erklärung der/des Sorgeberechtigten bzw. der zu testenden Person bei Testung zuhause